Seit 2004 ist jedes Krankenhaus nach § 137 Abs. 1, Satz 3 Nr. 6 SGB V gesetzlich verpflichtet, alle 2 Jahre einen Qualitätsbericht zu erstellen. In den strukturierten Qualitätsberichten sollen den Bürgerinnen und Bürgern auf verständlicherweise berichtet werden, was das Krankenhaus leistet und in welcher Qualität die Leistungen erbracht werden.
Was haben Sie als Patientin oder Patient von den Qualitätsberichten und worauf müssen Sie besonders achten? Der Gemeinsame Budesausschuss hat dazu eine Lesehilfe für den Qualitätsbericht 2006 und 2008 zur Verfügung gestellt:
PDF: http://www.g-ba.de/downloads/17-98-2505/2007-12-20-Lesehilfe-QB.pdf (Lesehilfe zum Qualitätsbericht 2006)
PDF: http://www.g-ba.de/downloads/17-98-2738/2009-09-17-Lesehilfe-QB.pdf (Lesehilfe zum Qualitätsbericht 2008)
HTML: http://www.g-ba.de/informationen/patienteninformationen/qualitaetsberichte-lesen/