Seit 2004 ist jedes Krankenhaus nach § 137 Abs. 1, Satz 3 Nr. 6 SGB V gesetzlich verpflichtet, alle 2 Jahre einen Qualitätsbericht zu erstellen. In den strukturierten Qualitätsberichten sollen den Bürgerinnen und Bürgern auf verständlicherweise berichtet werden, was das Krankenhaus leistet und in welcher Qualität die Leistungen erbracht werden.
Was haben Sie als Patientin oder Patient von den Qualitätsberichten und worauf müssen Sie besonders achten? Der Gemeinsame Budesausschuss hat dazu eine Lesehilfe für die Qualitätsberichte 2006,2008 und 2010 zur Verfügung gestellt:
PDF: http://www.g-ba.de/downloads/17-98-2505/2007-12-20-Lesehilfe-QB.pdf (Lesehilfe zum Qualitätsbericht 2006)
PDF: http://www.g-ba.de/downloads/17-98-2738/2009-09-17-Lesehilfe-QB.pdf (Lesehilfe zum Qualitätsbericht 2008)
PDF: http://www.g-ba.de/downloads/17-98-3049/2011-06-07_Lesehilfe-Qb_Layout_final.pdf (Lesehilfe zum Qualitätsbericht 2010)
HTML: http://www.g-ba.de/informationen/patienteninformationen/qualitaetsberichte-lesen/