Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI in Ihrer Häuslichkeit
- Möglichkeit der Überprüfung des Pflegegrades
- Bedarf von (Pflege-)Hilfsmitteln, z. B. technische Hilfsmittel wie ein Rollator oder Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
- Tipps für typische Situationen im Pflegealltag
- Hebe- und Lagerungstechniken, z. B. Kinästhetik und Mobilisation
- Hinweise auf und Pflegeschulungen nach § 45 SGB XI
Die Ergebnisse des Gesprächs werden in einem Formular festgehalten und vom Berater an die Pflegekasse übermittelt.
- bei Pflegegrad 2 und Pflegegrad 3: halbjährlich
- bei Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5: vierteljährlich