Wir möchten Ihren Krankenhausaufenthalt so angenehm wie möglich gestalten. Daher haben wir eine Checkliste zusammengestellt, die es Ihnen erleichtern wird, sich auf den Krankenhausaufenthalt vorzubereiten.
Ihr erster Weg führt Sie über den Seiteneingang zur Notaufnahme, hier befinden sich die Aufnahme 1 (stationär) und die Aufnahme 2 (ambulant). Die Aufnahme erfolgt in der Patientenaufnahme, die sich auf der linken Seite im Eingangsbereich befindet. Die Erhebung Ihrer Personalien können wir Ihnen nicht ersparen, da diese für die Untersuchung, Versorgung und Leistungsabrechnung mit der Krankenkasse notwendig sind.
Sollten Sie diese Formalitäten nicht selbst erledigen können, bitten wir Sie, Ihre Begleitperson damit zu beauftragen. Kommen Sie allein und können nicht mehr in die Patientenaufnahme, so informieren Sie bitte Ihre Stationsschwester. Diese bittet die Mitarbeiterin der Patientenaufnahme an Ihr Krankenbett, damit die fehlenden Angaben übernommen werden können. In der Patientenaufnahme schließen Sie den Behandlungsvertrag als Rechtsgrundlage für die weitere Behandlung mit dem Krankenhaus ab.
Für die Aufnahme benötigen Sie:
Öffnungszeiten der Patientenaufnahme:
07.00 bis 12.00 Uhr
12.30 bis 15.00 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten melden Sie sich bitte an der Rezeption.
Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse werden die allgemeinen Krankenhausleistungen von Ihrer Krankenkasse übernommen, so dass Sie sich nicht selbst um die Bezahlung der Krankenhausrechnung zu bemühen brauchen.
Allerdings müssen Sie während Ihres Krankenhausaufenthaltes für längstens 28 Tage je Kalenderjahr die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung übernehmen. Die Zuzahlung Ihrer Eigenanteile erfolgt am Entlassungstag in der Patientenaufnahme durch Sie selbst bzw. durch Ihre Angehörigen.
Die Quittung über Ihren Zuzahlungsbetrag sollten Sie sorgfältig aufbewahren, weil bei einem weiteren Krankenhausaufenthalt im gleichen Kalenderjahr nur noch dann eine Zuzahlungspflicht besteht, wenn die Anzahl der geforderten Zuzahlungstage beim vorhergehenden Krankenhausaufenthalt nicht erreicht wurde.
Die Zuzahlungspflicht entfällt für
Als privat Versicherte/r können Sie von der Möglichkeit einer direkten Abrechnung zwischen Krankenhaus und Ihrer privaten Krankenversicherung Gebrauch machen. Informieren Sie die Patientenaufnahme, wenn Sie diese Möglichkeit nutzen wollen. Wenn Sie nicht gesetzlich oder privat krankenversichert sind oder zusätzliche Wahlleistungen vereinbaren, dann sind Sie als Patient gegenüber dem Krankenhaus Selbstzahler und verrechnen die Behandlungskosten direkt mit uns. Der Rechnungsbetrag richtet sich nach dem Pflegekostentarif und den allgemeinen Vertragsbedingungen, die Sie in der Patientenaufnahme erhalten haben.
Für eine bessere Übersicht über Abteilungen und Bereiche in unserem Krankenhaus haben wir hier einen Lageplan für Sie bereitgestellt.
In Zusammenhang mit einer Erkrankung, die zu einem Krankenhausaufenthalt führt, treten auch oft für den Patienten und seine Angehörigen weitergehende Probleme auf. Unsere Sozialdienstschwester berät Sie und Ihre Angehörigen gern, insbesondere zu folgenden Fragen:
Bitte wenden Sie sich an:
Sozialdienst
Tel.: | 03821 - 700 108 |
Tel.: | 03821 - 700 491 |
Fax: | 03821 - 700 231 |
E-Mail: | b.wendelbodden-klinikende |