Ihr Aufenthalt in unserem Krankenhaus
Anmeldung und Aufnahme
Ihr erster Weg führt Sie über den Seiteneingang zur Notaufnahme, hier befinden sich die Aufnahme 1 (stationär) und die Aufnahme 2 (ambulant). Die Aufnahme erfolgt in der Patientenaufnahme, die sich auf der linken Seite im Eingangsbereich befindet. Die Erhebung Ihrer Personalien können wir Ihnen nicht ersparen, da diese für die Untersuchung, Versorgung und Leistungsabrechnung mit der Krankenkasse notwendig sind.
Sollten Sie diese Formalitäten nicht selbst erledigen können, bitten wir Sie, Ihre Begleitperson damit zu beauftragen. Kommen Sie allein und können nicht mehr in die Patientenaufnahme, so informieren Sie bitte Ihre Stationsschwester. Diese bittet die Mitarbeiterin der Patientenaufnahme an Ihr Krankenbett, damit die fehlenden Angaben übernommen werden können. In der Patientenaufnahme schließen Sie den Behandlungsvertrag als Rechtsgrundlage für die weitere Behandlung mit dem Krankenhaus ab.
Für die Aufnahme benötigen Sie:
- Krankenversichertenkarte
- Einweisungsschein des überweisenden Arztes
- evtl. vorhandene Gesundheitsausweise
(Nothilfe-, Allergie-, Diabetiker-, Impfpass u. a.) - zur Zeit verordnete Medikamente
- persönliche Gegenstände, wie Toilettenartikel, Hausschuhe oder ähnliches, Morgenrock oder Bademantel, Nachtwäsche, Handtücher usw.
Öffnungszeiten der Patientenaufnahme:
06.30 bis 14.30 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten melden Sie sich bitte an der Rezeption.
Informationen
Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse werden die allgemeinen Krankenhausleistungen von Ihrer Krankenkasse übernommen, so dass Sie sich nicht selbst um die Bezahlung der Krankenhausrechnung zu bemühen brauchen.
Allerdings müssen Sie während Ihres Krankenhausaufenthaltes für längstens 28 Tage je Kalenderjahr die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung übernehmen. Die Zuzahlung Ihrer Eigenanteile erfolgt am Entlassungstag in der Patientenaufnahme durch Sie selbst bzw. durch Ihre Angehörigen.
Die Quittung über Ihren Zuzahlungsbetrag sollten Sie sorgfältig aufbewahren, weil bei einem weiteren Krankenhausaufenthalt im gleichen Kalenderjahr nur noch dann eine Zuzahlungspflicht besteht, wenn die Anzahl der geforderten Zuzahlungstage beim vorhergehenden Krankenhausaufenthalt nicht erreicht wurde.
Die Zuzahlungspflicht entfällt für
- Patienten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
- Selbstzahler
- privat Versicherte BG-Fälle
- Heilfürsorgeberechtigte
Als privat Versicherte/r können Sie von der Möglichkeit einer direkten Abrechnung zwischen Krankenhaus und Ihrer privaten Krankenversicherung Gebrauch machen. Informieren Sie die Patientenaufnahme, wenn Sie diese Möglichkeit nutzen wollen. Wenn Sie nicht gesetzlich oder privat krankenversichert sind oder zusätzliche Wahlleistungen vereinbaren, dann sind Sie als Patient gegenüber dem Krankenhaus Selbstzahler und verrechnen die Behandlungskosten direkt mit uns. Der Rechnungsbetrag richtet sich nach dem Pflegekostentarif und den allgemeinen Vertragsbedingungen, die Sie in der Patientenaufnahme erhalten haben.