Entlassmanagement
Was bedeutet Entlassmanagement?
Abhängig vom Krankheitsverlauf und dem Genesungsprozess bedarf es nach einem Krankenhausaufenthalt unter Umständen Unterstützung, um den Alltag bestmöglich meistern zu können. Genannt seien hier zum Beispiel die Bereitstellung von Hilfsmitteln, um möglichst mobil zu sein, eine Anschlussbehandlung in einer Rehabilitationsklinik oder die pflegerische Unterstützung durch einen Pflegedienst zu Hause.
Im Rahmen des Entlassmanagement ist es unser Ziel, für Sie eine lückenlose und bedarfsgerechte Versorgung nach Ihrem Krankenhausaufenthalt sicher zu stellen.
Die in § 39 Abs. 1a SGB V festgelegten Vorgaben gelten seit dem 01.10.2017.
Anlage 1a Rahmenvertrag Entlassmanagement von Krankenhäusern nach § 39 Abs. 1a SGB V
Worum geht es beim Entlassmanagement?
Nach Abschluss der Krankenhausbehandlung erfolgt die Entlassung der Patienten aus dem Krankenhaus. In bestimmten Fällen ist jedoch nach Abschluss der Krankenhausbehandlung noch weitere Unterstützung erforderlich, um das Behandlungsergebnis zu sichern. Eine entsprechende Anschlussversorgung kann beispielsweise eine medizinische oder pflegerische Versorgung umfassen, die ambulant oder in stationären Einrichtungen der Rehabilitation oder Pflege erfolgt. Aber auch z. B. Terminvereinbarungen mit Ärzten, Physiotherapeuten, Pflegediensten oder Selbsthilfegruppen sowie die Unterstützung bei der Beantragung von Leistungen bei der Kranken- oder Pflegekasse können von dieser Anschlussversorgung umfasst sein.
Das Krankenhaus ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Entlassung der Patienten aus dem Krankenhaus vorzubereiten. Das Ziel des Entlassmanagements ist es, eine lückenlose Anschlussversorgung der Patienten zu organisieren. Dazu stellt das Krankenhaus fest, ob und welche medizinischen oder pflegerischen Maßnahmen im Anschluss an die Krankenhausbehandlung erforderlich sind und leitet diese Maßnahmen bereits während des stationären Aufenthaltes ein. Ist es für die unmittelbare Anschlussversorgung nach dem Krankenhausaufenthalt erforderlich, können in begrenztem Umfang auch Arzneimittel, Heilmittel, Hilfsmittel, Soziotherapie und Häusliche Krankenpflege verordnet oder die Arbeitsunfähigkeit festgestellt werden. Bei Bedarf wird das Entlassmanagement auch durch die Kranken-/Pflegekasse unterstützt.
Die Patienten werden über alle Maßnahmen des Entlassmanagements durch das Krankenhaus informiert und beraten. Alle geplanten Maßnahmen werden mit ihnen abgestimmt. Wenn die Patienten es wünschen, werden ihre Angehörigen oder Bezugspersonen zu den Informationen und Beratungen hinzugezogen.
Warum bedarf es einer Einwilligungserklärung?
Das Gesetz schreibt vor, dass für die Durchführung eines Entlassmanagements und die Unterstützung durch die Kranken-/Pflegekasse hierbei die Einwilligung der Patienten in schriftlicher Form vorliegen muss.
Im Rahmen des Entlassmanagements kann es erforderlich werden, dass das Krankenhaus Kontakt z. B. zu Ärzten, Heilmittelerbringern (z. B. Physiotherapeuten oder Ergotherapeuten) oder Lieferanten von Hilfsmitteln und/oder zu der Kranken- oder Pflegekasse der Patienten aufnehmen muss. Dann kann es notwendig sein, die Patientendaten zu diesem Zweck an diese Beteiligten zu übermitteln. Dies setzt jedoch die schriftliche Einwilligung der Patienten voraus. Diese kann mittels der beigefügten Einwilligungserklärung erfolgen, mit der die Patienten ihre Zustimmung zum Entlassmanagement und der damit verbundenen Datenübermittlung ebenso erklären können wie zur Unterstützung des Entlassmanagements durch die Kranken-/Pflegekasse sowie der damit verbundenen Datenübermittlung.
Entlassmanagement durch „Beauftragte“ außerhalb des Krankenhauses
Krankenhäuser können Aufgaben des Entlassmanagements an niedergelassene Ärzte bzw. Einrichtungen oder ermächtigte Ärzte bzw. Einrichtungen übertragen. Diese Möglichkeit hat der Gesetzgeber vorgesehen. Sollte diese Form des Entlassmanagements speziell für die ggf. erforderliche Anschlussversorgung in Frage kommen, werden die Patienten gesondert informiert und um die diesbezügliche Einwilligung gebeten.
Es soll kein Entlassmanagement in Anspruch genommen werden?
Wenn die Patienten kein Entlassmanagement wünschen und/oder die Kranken-/Pflegekasse dabei nicht unterstützen soll, erteilen sie keine Einwilligung. Wird trotz bestehenden Bedarfs kein Entlassmanagement durchgeführt, kann dies dazu führen, dass Anschlussmaßnahmen möglicherweise nicht rechtzeitig eingeleitet werden oder beginnen. Bei Anträgen auf Leistungen der Kranken-/Pflegekassen kann eine spätere Antragstellung zur Folge haben, dass der Leistungsanspruch erst zu einem späteren Zeitpunkt entsteht.
Die bereits erteilte Einwilligung soll widerrufen werden?
Haben die Patienten bereits in die Durchführung des Entlassmanagements schriftlich eingewilligt, möchten die Einwilligung jedoch zurücknehmen, können sie diese jederzeit schriftlich widerrufen.
- Betrifft der Widerruf die Durchführung des Entlassmanagements insgesamt, erklären sie den vollständigen Widerruf gegenüber dem Krankenhaus.
- Betrifft der Widerruf ausschließlich die Einwilligung in die Unterstützung des Entlassmanagements durch die Kranken-/Pflegekasse, so erklären sie den Widerruf schriftlich gegenüber der Kranken-/Pflegekasse und dem Krankenhaus.
Je nach Widerruf kann trotz bestehenden Bedarfs kein Entlassmanagement durchgeführt werden oder dieses nicht durch die Kranken-/Pflegekasse unterstützt werden. Dies kann dazu führen, dass Anschlussmaßnahmen möglicherweise nicht rechtzeitig eingeleitet werden oder beginnen. Bei Anträgen auf Leistungen der Kranken- oder Pflegekassen kann eine spätere Antragstellung zur Folge haben, dass ein Leistungsanspruch erst zu einem späteren Zeitpunkt entsteht.
Bei Rückfragen zum Entlassmanagement geben das Krankenhaus oder die Kranken-/Pflegekasse gern weitere Auskünfte.
Voraussetzung
Bevor wir mit Ihnen gemeinsam einen Entlassplan erstellen und diesen umsetzen können, benötigen wir sowohl Ihre schriftliche Einverständniserklärung hierzu, als auch Ihre Einverständniserklärung zur Einbindung ihrer Kranken- und Pflegeversicherung und der damit einhergehenden Datenübermittlung.
Formular für die Einverständniserklärungen:
Entlassplan
Schon zu Beginn Ihres Klinikaufenthaltes beurteilen wir, in welchem Maß ein Entlassmanagement bei Ihnen erforderlich ist. Im Laufe Ihres Krankenhausaufenthaltes wird diese Beurteilung regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst.
Unser multiprofessionelles Team, bestehend aus Ärzten, Pflegekräften, Physiotherapeuten und Sozialdienst, gestaltet mit Ihnen zusammen, bei Bedarf auch mit Ihren Angehörigen, einen individuellen, an Ihre Bedürfnisse angepassten Entlassplan.
Beratungs- und Hilfsangebote im Rahmen des Entlassplans
Unser Beratungs- und Hilfsangebot beinhaltet unter anderem:
- Verordnung von Hilfsmitteln
- Beratung zu sozialrechtlichen Fragen, wie beispielsweise gesetzlichen Bestimmungen der Pflegeversicherung und der Vorsorgevollmacht sowie zur gesetzlichen Betreuung
- Unterstützung bei der Antragstellung und Organisation der pflegerischen Nachbetreuung (häusliche Krankenpflege, Kurzzeitpflege, Pflegeheim)
- Unterstützung bei der Antragstellung und Organisation einer Rehabilitationsmaßnahme
- Vermittlung und Hilfe bei der Antragstellung für einen Hospizplatz
- Beratung zu Selbsthilfegruppen, bedarfsgerechten Beratungsstellen und sozialen Diensten
Haben Sie Fragen zum Thema Entlassmanagement?
Auskunft zum Thema Entlassmanagement in unserem Krankenhaus erhalten Sie:
Montag bis Freitag in der Zeit von 09:00 bis 19:00 Uhr
Samstag und Sonntag von 10:00 bis 14:00 Uhr
telefonisch unter der Telefonnummer unserer Telefonzentrale: 03821 700-0.
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Unsere Mitarbeiter/innen in der Telefonzentrale vermitteln Sie gern an einen zuständigen Ansprechpartner weiter.
Gern sprechen Sie auch unsere behandelnden Ärzte und unseren Sozialdienst vor Ort an.