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Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG)

In dem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) sind insgesamt 11 Fördertatbestände formuliert, die von dem BAS (Bundesamt für Soziale Sicherung) definiert wurden. Diese sollen mit Hilfe von Fördermitteln umgesetzt werden und so Kliniken digitaler machen.

Unser Haus hat für folgende Projekte im Rahmen des KHZG Fördermittelbescheide erhalten:

In dem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) sind insgesamt 11 Fördertatbestände formuliert, die von dem BAS (Bundesamt für Soziale Sicherung) definiert wurden. Diese sollen mit Hilfe von Fördermitteln umgesetzt werden und so Kliniken digitaler machen.

Unser Haus hat für folgende Projekte im Rahmen des KHZG Fördermittelbescheide erhalten:

Fördertatbestand 1:
Der Fördertatbestand 1 ist die “Anpassung der technischen / informationstechnischen Ausstattung der Notaufnahme eines Krankenhauses an den jeweils aktuellen Stand der Technik”. Darunter fallen zum Beispiel digitale Fragebögen oder Möglichkeiten für die Kommunikation zwischen Krankenhäusern oder zwischen Krankenhaus und Rettungsdiensten oder Leitstellen.

Fördertatbestand 3:
Fördertatbestand 3 umfasst Systeme zur digitalen Dokumentation von Pflege und Behandlungen. Das kann beispielsweise die Einrichtung automatisierter und sprachbasierter Dokumentation sein. Das soll zu einer Steigerung der Behandlungsqualität und der Optimierung von Abläufen beitragen.

Fördertatbestand 10:
Der 10. Fördertatbestand beschäftigt sich mit IT-Sicherheit und somit der Beschaffung, Errichtung, Erweiterung und Entwicklung von Anlagen, Systeme oder Verfahren. Das soll zur Vermeidung von Störungen der Verfügbarkeit, mehr Integrität und Vertraulichkeit führen.